Online: Kleiner Waffenschein

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Wer Waffen in der Öffentlichkeit (z. B. außerhalb der Wohnung) führen möchte, benötigt einen Waffenschein.

Den Waffenschein bzw. kleinen Waffenschein können Sie im Kreis Dithmarschen ab sofort online beantragen!

Wenn Sie eine Schusswaffe in der Öffentlichkeit (also außerhalb Ihrer Wohnung oder Geschäftsräume, Ihres befriedeten Besitztums oder einer Schießstätte) führen wollen, benötigen Sie einen Waffenschein. Für das Führen von Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffen (mit PTB-Kennzeichnung) wird ein „kleiner Waffenschein“ benötigt.

Die Voraussetzungen für die Erlangung eines Waffenscheins sind:

  • Volljährigkeit (18 Jahre),
  • Zuverlässigkeit,
  • Persönliche Eignung,
  • Nachweis eines Bedürfnisses*,
  • Nachweis einer Haftpflichtversicherung*,
  • Nachweis über waffentechnische und waffenrechtliche Sachkunde*.

(* Für „kleinen Waffenschein“ nicht erforderlich.)

 

 

Welche Gebühren fallen an?

  • Waffenschein: 150,00 Euro,
  • Kleiner Waffenschein: 60,00 Euro.

 

 

Zur Online-Beantragung:

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