Jetzt online: Öffentliche Versammlung anzeigen
Wer eine öffentliche Versammlung unter freiem Himmel oder einen Aufzug veranstalten will, muss diese/n vor Bekanntgabe bei der zuständigen Behörde anzeigen. Dies geht nun auch ganz bequem online.
Was muss angezeigt werden?
Wer eine öffentliche Versammlung unter freiem Himmel oder einen Aufzug veranstalten will, muss dies in Dithmarschen dem Kreis Dithmarschen anzeigen.
Gegebenenfalls werden im Vorfeld mit der Veranstalterin oder dem Veranstalter Kooperationsgespräche hinsichtlich des Ablaufs und der Durchführung der Versammlung durchgeführt.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Name und Anschrift des Veranstalters / der Veranstalterinder anzeigenden Person (Privatperson oder Organisation),
- Name und Anschrift, Telefon und Fax / E-Mail des Versammlungsleiters / der Versammlungsleiterin,
- Bezeichnung des geplanten Ablaufs der Versammlung nach Ort, Zeit und Thema.
- Bei Aufzügen den geplanten Streckenverlauf.
Welche Fristen muss ich beachten?
Die Anmeldung hat mindestens 48 Stunden vor Bekanntgabe (Einladung beziehungsweise Aufruf) der Versammlung zu erfolgen.
Wo kann ich die Versammlung oder den Aufzug online anzeigen?
Über die Homepage des Kreises Dithmarschen (Kreis Dithmarschen / Bürger-Informations-System)
Oder
den Zuständigkeitsfinder Schleswig-Holstein (https://zufish.schleswig-holstein.de/)
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