Der E-Personalausweis

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Sie würden gern die Online-Funktionen Ihres Personalausweises nutzen, wissen aber nicht, wie Sie diese aktivieren?

Bereits seit einiger Zeit können Sie mit dem Personalausweis diverse Online-Funktionen nutzen. Hierzu zählen Online-Dienste anstatt von Behördengängen, die Ausweisfunktion an Automaten oder auch die Aktivierung von Prepaid-Karten. Hierfür muss ein Ausweis aktiviert sein.

Schalten Sie Ihren Ausweis frei
Personalausweise ab 2017 sind bereits automatisch freigeschaltet. Ob Ihr Ausweis bereits aktiviert ist, können Sie zum Beispiel in der kostenlosen AuswiesApp2 prüfen. Sollte der Ausweis noch nicht aktiviert sein, können Sie diesen in dem für Sie zuständigen Bürgeramt aktivieren lassen.

Aktivierung der Online-Funktion
Um Ihren Ausweis aktivieren zu können, benötigen Sie folgende Unterlagen:
• Ihren Personalausweis
• Transport-PIN
• Die AusweisApp2 (AusweisApp2: Download der AusweisApp2 (bund.de))
• ein Kartenlesegerät oder (AusweisApp2: USB-Kartenleser für die Online-Ausweisfunktion (bund.de))
• ein NFC-fähiges Smartphone (AusweisApp2: Passende Smartphones & Tablets für die Online-Ausweisfunktion (bund.de))

1. Laden Sie sich die AusweisApp2 runter (Link s. oben)
2. Öffnen Sie die Ausweisapp2 und wählen im Menü „Meine (Transport-)PIN ändern3. Wählen Sie bei der PIN die Ihnen vorliegende aus (5- oder 6-stellig)
4. Nutzen Sie nun entweder das Kartenlesegerät oder Ihr Smartphone. Halten Sie den Ausweis bei der Nutzung des Smartphone an die Rückseite Ihres Gerätes und folgen den Anweisungen. (Die Nutzung eines Kartenlesegerätes ist nutzerfreundlicher)
5. Geben Sie anschließend die Transport-PIN ein, die Sie per Brief erhalten haben und bestätigen diese mit dem Haken unten rechts.
6. Anschließend können Sie eine selbst ausgewählte 6-stellige PIN eingeben. Diese brauchen Sie auch künftig. Daher sollten Sie sich die PIN gut merken.
7. Die neu gewählte 6-stellige PIN muss anschließend durch Wiederholung bestätigt werden.

Nun haben Sie Ihren Ausweis aktiviert und können diesen für verschiedene Leistungen nutzen.

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